Sie benötigen einen zertifizierten Energieausweis für Ihr Gebäude? Ihr bisheriger Energieausweis ist abgelaufen? Einen zertifizierten Energieausweis bekommen Sie jetzt ganz unbürokratisch von uns!
Seit 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter unaufgefordert einen Energieausweis für ihre Immobilie vorlegen. Die Energieausweispflicht besteht seit dem 1. Juli 2008. Das Energieausweisdokument ist 10 Jahre gültig. Für Verkäufer und Makler gilt: Schon bei Immobilienbesichtigungen sollen Interessenten über den Energieverbrauch aufgeklärt werden. Aber auch in Immobilienanzeigen müssen Verkäufer, Vermieter oder Makler über den Verbrauch einer Immobilie zwingend aufklären. Eigentümern, die bei der Vermietung oder Verkauf keinen gültigen Energieausweis vorlegen können, droht seit Mai 2015 ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro! Die Bundesländer führen zudem stichprobenartige Kontrollen durch und prüfen Energieausweise auf ihre Korrektheit.
Theoretisch könnte ein Käufer klagen, wenn sich herausstellt, dass die Energieeffizienz eines Gebäudes schlechter ist, als im Inserat angegeben oder gar verschwiegen wird. Wird einem Käufer kein Energieausweis vorgelegt, kann er diesen selbst erstellen lassen und die Kosten einklagen. Verfügt ein Makler über keinen Energieausweis bzw. nicht die entsprechenden Daten, ist er zwar entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber schriftlich zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat und dieser dem nicht nachgekommen ist. Jedoch entbindet dies den Makler nicht von seiner Pflicht, bei Anzeigen oder zur Besichtigung Daten der energetischen Substanz durch einen Energieausweis unaufgefordert offenzulegen. Die Nichtbeachtung kann hohe Geldbußen für den Makler und den Eigentümer zur Folge haben!
Es gibt den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangen drei Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Ein Beispiel dafür sind z.B. die Coronajahre, in denen ungewöhnlich hohe Verbräuche stattfanden, die sich negativ auf den Energieverbrauchskennwert auswirken. Fachleute empfehlen hingegen den Bedarfsausweis. Zur Ausstellung eines Bedarfsausweises berechnet der Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen. Herzstück eines jeden Energieausweises ist die Farbskala mit den Effizienzklassen A+ bis H: Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, helfen die Skala von Grün nach Rot und die Effizienzklassen den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen bis gelben Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.
Energieausweise waren bisher auf Grundlage der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) zu erstellen. Seit 2021 unterliegen Gebäudeenergieausweise strengeren Regeln, die nun im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt sind. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Ab Mai 2026 gelten EU-weit neue Regeln für Energieausweise von Gebäuden. Sie bringen eine neue Bewertungsskala und erweitern die Vorlagepflichten deutlich. Für viele Eigentümer wird der Energieausweis damit früher und häufiger relevant. Neue Energieausweise bewerten Gebäude künftig mit den Klassen A bis G statt wie bisher von A+ bis H. Klasse A ist ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten, während Klasse G die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands abbildet. Zwar bleiben bestehende Ausweise noch bis zu zehn Jahre gültig, neu ausgestellte Dokumente nutzen aber sofort die neue Skala. Ein Energieausweis ist ab Mai nicht nur bei Verkauf oder Neuvermietung Pflicht, sondern auch bei der Verlängerung von Mietverträgen und bei größeren Renovierungen. Eigentümer, die keinen oder einen fehlerhaften Ausweis vorlegen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Selbstnutzer sind von der Pflicht ausgenommen, sollten die neuen Regeln aber im Blick behalten.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Energieausweis und wie Sie diesen unbürokratisch von uns erhalten können!
Wir kümmern uns um die Beschaffung eines zertifizierten Energieausweises für Ihre Immobilie. Dies beinhaltet auch ein Prüfverfahren des geeigneten Energieausweistyps (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis). Sollte Ihr bisheriger Energieausweis abgelaufen sein, so erneuern wir diesen selbstverständlich für Sie. Da die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises von verschiedenen Faktoren abhängen (Art des Gebäudes, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, Vollständigkeit der Bau- bzw. Planungsunterlagen, etc.) fragen Sie bitte nach den aktuellen Konditionen.
Direkt zum Energieausweis: Tel. (0 72 31) 45 98 10 oder ganz fix
