DIE MIETKAUTION

Am häufigsten ist die sogenannte Barkaution. Hier übergibt oder überweist der Mieter an den Vermieter den vereinbarten Kautionsbetrag.

Schlüsselübergabe mit Mietkaution

Mietkautionskonto

Der Vermieter muss die Barkaution von seinem übrigen Vermögen getrennt auf einem Sonderkonto (Kautionskonto) anlegen. Andere Kautionsformen sind möglich, müssen aber zwischen Mieter und Vermieter extra vereinbart werden. Denkbar ist eine Bankbürgschaft, die Anlage eines gemeinsamen Sparbuches, ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder ein Sparbuch des Mieters mit dem Kautionsbetrag, das dem Vermieter dann verpfändet wird.

Unterschiede bei der Anlage

Es gibt bei der Anlage mit dem Mietkautionssparbuch zwei unterschiedliche Möglichkeiten:

Der Vermieter legt das Sparbuch an. Die Kaution wird ihm vom Mieter überwiesen oder als Bargeld übergeben. Dabei ist darauf zu achten, dass der Vermieter dem Mieter eine Zinsertragsabrechnung leisten muss und bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Zinsen der Geldanlage erhält.

 

Der Mieter legt das Sparbuch an und verpfändet dieses an den Vermieter. Dieser erhält dann eine Bürgschaftsurkunde (siehe Abtretungserklärung) ausgehändigt. Wird das Mietverhältnis beendet kann der Mieter das Konto für die nächste Mietimmobilie nutzen, sofern er die Bürgschaftsurkunde zurückerhalten hat.

Unser Service

Wir unterstützen Sie beim Ablauf der Kautionsvereinbarung mit Ihrem Vermieter und sorgen dafür, dass alles reibungslos verläuft!

Noch Fragen zur Kaution: Tel. (0 72 31) 45 98 10 oder ganz fix >>