Seit dem 13. Juni 2014 ist der Makler vom Gesetzgeber (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642) verpflichtet, jeden Immobilieninteressenten über sein Widerrufsrecht zu belehren. Vom Immobilienverband
Deutschland IVD wurde dazu der Gesetzestext erläutert und ausführlich erklärt.
Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich die vollständige Dokumention herunterladen: