Das widerrufsRECHT für Verbraucher

 

Kundeninformation

Widerruf bei Immobilienmaklerverträgen

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

 

Seit dem 13. Juni 2014 ist der Makler vom Gesetzgeber (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642) verpflichtet, jeden Immobilieninteressenten über sein Widerrufsrecht zu belehren. Vom Immobilienverband Deutschland IVD wurde dazu der Gesetzestext erläutert und ausführlich erklärt.

Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich die vollständige Dokumention herunterladen:

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Verbraucherrecht - Kundeninformation zum Widerrufsrecht
Informationen zum Verbraucherrecht: Widerruf bei Maklerverträgen
Widerrufsrecht_Kundeninformation des IVD
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