Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg wurde reformiert und ist zum 4. Juni 2020 für zahlreiche Städte und Gemeinden angepasst worden.
Pforzheim, 4. Juni 2020 - Im Jahr 2015 trat die Mietpreisbremse in Kraft. Sie besagte, dass die Mieten
bei neu abgeschlossenen Mietverträgen in 68 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg begrenzt werden müssen. Sie durften in diesen Bezirken höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen.
Aufgrund eines Verfahrensfehlers wurde am 13. März 2019 vom Landgericht Stuttgart die Mietpreisbremse für unwirksam erklärt (Az.: 13 S 181/18). Seit dem 4. Juni 2020 gilt nun die neue Verordnung zur Regelung der Mietpreisbremse.
In den nachfolgenden Städten und Gemeinden im Raum Karlsruhe, dem Enzkreis und im Raum Stuttgart gilt die neue Mietpreisbremse:
Backnang, Bad Krotzingen, Bietigheim-Bissingen, Bretten, Denkendorf, Ditzingen, Esslingen a.N., Ettlingen, Fellbach, Filderstadt, Heimsheim, Karlsruhe, Kornwestheim, Leinfelden-Echterdingen,
Leonberg, Ludwigsburg, Möglingen, Pliezhausen, Remseck a.N., Sindelfingen, Stuttgart, Waiblingen, Wendlingen a.N., Wernau a.N., Winnenden.
In Pforzheim gilt die Mietpreisbremse nicht!
Weitere Informationen:
- Landesregierung Baden-Württemberg zur Mietpreisbremse
- Städte und Gemeinden (sortiert nach Landkreise) in denen die Mietpreisbremse gilt
Downloads zur Mietpreisbremse: