Energetische Renovierungspflichten bei Gebrauchtimmobilien

Energetische Renovierungsflichten bei Altbauten, präsentiert von VERDE Immobilien

Erwirbt man eine "gebrauchte Immobilie", so muss man innerhalb von 2 Jahren bei der energetischen Renovierung einige Austausch- und Nachrüstungspflichten beachten:

Nachrüstung und Sanierung

Bei der Renovierungsplicht von Altbauten unterschiedet der Gesetzgeber zwischen "Austausch- und Nachrüstungsplicht" und  "Mindeststandards bei der energetischen Sanierung":

 

Unter die Austausch- und Nachrüstungspflicht fallen:

  •  alle Öl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind,
  •  Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden,
  •  Oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen mussten bereits bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden, wenn sie keinen so genannten "Mindestwärmeschutz" aufweisen.

Zur Erneuerung oder Modernisierung müssen folgende Mindeststandards beachtet werden:

  • Bei umfassenden Modernisierungen wird ‒ vergleichbar mit einem Neubau ‒ eine energetische Gesamtbilanzierung durchgeführt. Der Primärenergiebedarf des sanierten Gebäudes darf dabei bis zu 87 Prozent höher bleiben als der eines entsprechenden Neubaus.
  • Erfolgen nur einzelne Sanierungen oder werden lediglich Bauteile erneuert, gibt die EnEV bestimmte Anforderungswerte an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) des Bauteils vor.

In der folgenden Tabelle können Sie die Anforderungen der EnEV 2014 für die Änderung von Außenbauteilen bei bestehenden Gebäuden sowie Orientierungswerte für deren Umsetzung entnehmen:

 

1 U-Wert [W/(m²K)],  2 Orientierungswerte

 

Verstöße gegen die EnEV können von den Behörden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden. Als Ordnungswidrigkeit gilt beispielsweise, wenn die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften im Neubau oder bei der Sanierung nicht eingehalten, Energieausweise nicht vorgelegt oder Klimaanlagen nicht überprüft werden.

 

Weiterführende Links:

- Energieberatung der Verbraucherzentrale

- Sanierungskonfigurator des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

 

Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, so rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Gerne beantworten wir Ihre Fragen oder stehen zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung!

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