Erwirbt man eine "gebrauchte Immobilie", so muss man innerhalb von 2 Jahren bei der energetischen Renovierung einige Austausch- und Nachrüstungspflichten beachten:
Nachrüstung und Sanierung
Bei der Renovierungsplicht von Altbauten unterschiedet der Gesetzgeber zwischen "Austausch- und Nachrüstungsplicht" und "Mindeststandards bei der energetischen Sanierung":
Unter die Austausch- und Nachrüstungspflicht fallen:
Zur Erneuerung oder Modernisierung müssen folgende Mindeststandards beachtet werden:
In der folgenden Tabelle können Sie die Anforderungen der EnEV 2014 für die Änderung von Außenbauteilen bei bestehenden Gebäuden sowie Orientierungswerte für deren Umsetzung entnehmen:
1 U-Wert [W/(m²K)], 2 Orientierungswerte
Verstöße gegen die EnEV können von den Behörden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden. Als Ordnungswidrigkeit gilt beispielsweise, wenn die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften im Neubau oder bei der Sanierung nicht eingehalten, Energieausweise nicht vorgelegt oder Klimaanlagen nicht überprüft werden.
Weiterführende Links:
- Energieberatung der Verbraucherzentrale
- Sanierungskonfigurator des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
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