Seit September 2018 kann das Baukindergeld beantragt werden. Jede Familie oder Alleinerziehende mit Kinder, die ein Haus kaufen oder bauen, dürfen das Baukindergeld unter bestimmten
Voraussetzungen beantragen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Details übersichtlich erklärt.
Das Wichtigste in Kürze:
Erhalten Sie Baukindergeld?
Mit wenigen Klicks prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen:
Das ändert sich ab 21.01.2021:
- Bisher galt: Die Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der Kaufvertrag musste spätestens am 31.12.2020 datiert sein. Diese Frist wird verlängert bis zum 31.03.2021.
In den Merkblättern finden Sie die vollständigen Informationen, die für Anträge gelten: