Baukindergeld 2021: Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung

Baukindergeld beantragen. Änderungen ab Mai 2019, präsentiert von VERDE Immobilien

Seit September 2018 kann das Baukindergeld beantragt werden. Jede Familie oder Alleinerziehende mit Kinder, die ein Haus kaufen oder bauen, dürfen das Baukindergeld unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Details übersichtlich erklärt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
  • für den Bau oder Kauf der eignen vier Wände
  • für Familien mit Kinder und Alleinerziehende
  • mit einem Haushaltseinkommen von max. 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro je weiterem Kind
  • Antragstellung nach dem Einzug stellen unter KfW-Zuschussportal

Erhalten Sie Baukindergeld?

Mit wenigen Klicks prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen:

> Zum Vorab-Check (Baukindergeldrechner)

Das ändert sich ab 21.01.2021:

- Bisher galt: Die Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der Kaufvertrag musste spätestens am 31.12.2020 datiert sein. Diese Frist wird verlängert bis zum 31.03.2021.

 

In den Merkblättern finden Sie die vollständigen Informationen, die für Anträge gelten:

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Merkblatt Baukindergeld
KfW Merkblatt Baukindergeld ab 17.05.2019
Baukindergeld_05_2019.pdf
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KfW Baukindergeld. Das ändert sich ab 21.01.2021
Antragsfrist verlängert über den 31.12.2020 bis zum 31.03.2021!
KfW_Baukindergeld_ab 21 01 2021.pdf
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