Ohne realistische Markteinschätzung wird kaum eine Immobilie gekauft oder verkauft. Daher wird oft wird die Frage gestellt, wie man den Wert einer Immobilie richtig ermittelt. Insbesondere in den folgenden Fällen brauchen Sie einen realistischen Verkehrswert der Immobilie:
Erfolgreich sind Sie bei Immobilienbewertungen nur, wenn Sie nicht nur die einfachen und sicheren Methoden kennen, sondern darüber hinaus auch die typischen Faustregeln der Profigutachter erkennen. Zudem müssen Sie die Quellen der Datenbeschaffung kennen. Nur so sichern Sie sich den entscheidenden Wissensvorsprung, mit dem Sie bei Immobiliengeschäften erfolgreich sind. Fragen Sie zudem einen erfahrenen Immobilienmakler, ob er Ihnen diese Arbeit professionell abnimmt!
Was ist der Verkehrswert?
Der „Wert“ einer Immobilie ist im Regelfall der so genannte Verkehrswert. Die genaue Erläuterung des Verkehrswertes entnehmen Sie bitte der Sachwertrichtlinie ImmoWertV, die Sie sich im Anhang kostenfrei herunterladen können. Kurz zusammengefasst ist der Verkehrswert einer Immobilie der Preis,
Folgende Bewertungsmethoden sind zu unterscheiden:
a) Vergleichswertverfahren: Vergleich mit tatsächlichen Kaufpreisen
b) Ertragswertverfahren: Wert der Immobilie orientiert sich an Ertragsaussichten
c) Sachwertverfahren: Wert der Immobilie orientiert sich an der Substanz
Das Vergleichswertverfahren hat die oberste Anwendungspriorität. Allerdings scheidet diese Methode aus rein faktischen Gründen in den meisten Fällen aus, da selten die zu vergleichenden Immobilien dieselben Gebäude- und Grundstücksdaten aufweisen. Zudem würde die Ausstattung der Immobilie dabei nicht berücksichtigt. Die Abgrenzung zwischen dem Ertragswert- und Sachwertverfahren erfolgt mit einer einfachen Fragestellung: Steht bei der Immobilie der Ertrag oder der Sachwert, die Substanz, im Vordergrund? Ist der Ertrag einer Immobilie entscheidend, muss das Ertragswertverfahren angewandt werden. Ansonsten wird dem Sachwertverfahren der Vorzug gegeben.
Sofern Sie ein rechtssicheres, marktgerechtes und praxisorientiertes Wertgutachten für Ihre Immobilie benötigen, so rufen Sie uns an oder schreiben uns. Wir bewerten und verwerten Immobilien seit über 25 Jahren. Gerne machen wir Ihnen nach einer unverbindlichen Hausbegehung ein Angebot für ein aussagefähiges Immobiliengutachten!
Weiterführende Links:
Immobilienwertermittlungs-Verordnung ImmoWertV
Miet- und Preisspiegel für Baden-Württemberg, Pforzheim und den Enzkreis
Die bisherige Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV von 2010 und die verschiedenen Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie, Wertermittlungsrichtlinien 2006) sollen durch eine vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung und ergänzende Anwendungshinweise abgelöst werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) infomiert über das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Wertermittlungsrecht.