24.11.2022
Wenn Immobilien vererbt oder verschenkt werden, hält das Finanzamt seine Hand auf! Je nach Situation und Familiengrad kann die Steuerlast recht hoch werden. Ab 2023 wird das Erben einer Immobilie durch eine Gesetzesänderung noch teurer!
Aufgrund der Neuregelung der Grundsteuer bemisst das Finanzamt zukünftig die Erbschaftssteuer nicht mehr nach den alten Einheitswerten (Daten stammten aus dem Jahr 1964), sondern nach dem Verkehrswert einer Immobilie. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte 2018 dazu die Bemessung nach den EInheitswerten als verfassungswidrig erklärt. Somit müssen ab 2023 Immobilienberechnungen für steuerliche Zwecke näher am Verkaufswert veranschlagt werden!
Eine höhere Immobilienbewertung bedeutet für Erben nun eine wesentlich höhere Erbschaftssteuer und unter Umständen den Verkauf der übertragenen Immobilie.
Dazu ein Rechenbeispiel vom Bund der Steuerzahler:
Freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2008, 180 qm Grundfläche, 400 qm Grundstücksfläche, Bodenrichtwert 500 Euro/qm.
- Bisherige Erbschaftsteuer (1 Kind) = 0 Euro
- Ab 2023 voraussichtlich ca. 15.000 Euro
Immobilienbesitzer, die im nächsten Jahr eine Immobilie per Schenkung übertragen möchten, sollten umgehend prüfen, ob sie aus steuerlichen Gründen die Übertragung nicht bereits in diesem Jahr vornehmen sollen, rät Eike Möller, Landesvorsitzende Bund der Steuerzahler. Das Problem: „Es könnte schwierig werden, hierfür jetzt noch einen Notartermin zu bekommen.“ Im Steuerrecht gilt der Termin des notariellen Kaufvertrags. Somit kommt es nicht auf den Eigentümerwechsel im Grundbuch an. Dennoch bleiben nur noch wenige Wochen!