Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), präsentiert von VERDE Immobilien

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löste am 1. November 2020 die EnEV ab. Das neue Gesetz regelt die energetischen Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude. Worauf es beim Neubau bzw. einer Erneuerung oder Modernisierung an bestehenden Gebäuden ankommt, haben wir hier zusammengefasst:

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen
  • Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.
  • Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen
  • Beim Neubau gibt das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss

Was sich im Neubau ändert

Der Neubau nimmt im Gesetz den größten Teil ein. Das GEG zielt darauf ab, die Auswirkungen des Neubau-Energiebedarfs zum Heizen und zur Warmwasserbereitung auf die Umwelt zu begrenzen. Um diese Auswirkungen zu beurteilen, gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden.

 

Was sich bei Modernisierung und Erneuerung im Bestand ändert

Für Bestandsgebäude bestehen einige Austausch- und Nachrüstpflichten, die Sie als Eigentümer grundsätzlich zu einem bestimmten Termin erfüllen müssen. Daneben gibt es so genannte "bedingte Anforderungen", die Sie nur beachten müssen, wenn Sie das Gebäude ohnehin modernisieren, wie z.B.:

  • Für bestimmte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, besteht eine Austauschpflicht
  • Dämmung von neuen Heizungs- und Warmwasserrohren
  • Dämmpflicht für alle obersten Geschossdecken

Energieausweise

Für alle beheizten oder gekühlten Gebäude, die neu vermietet oder verkauft werden sollen, ist ein Energieausweis zwingend vorgeschrieben. Die Anforderungen an Energieausweise wurden zudem verschärft.

 

Weiterführende Links:

- Das neue Gebäudeenergiegesetz vom 1.11.2020

- Was steht im neuen Gebäudeenergiegesetz? Auskunft gibt die Verbraucherzentrale

- KfW- bzw. BEG-Förderprogramme

Download
Kostenfreier Download des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
GEG Gebäudeenergiegesetz Gesetzestext.pd
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