Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löste am 1. November 2020 die EnEV ab. Das neue Gesetz regelt die energetischen Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude. Worauf es beim Neubau bzw. einer Erneuerung oder Modernisierung an bestehenden Gebäuden ankommt, haben wir hier zusammengefasst:
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Was sich im Neubau ändert
Der Neubau nimmt im Gesetz den größten Teil ein. Das GEG zielt darauf ab, die Auswirkungen des Neubau-Energiebedarfs zum Heizen und zur Warmwasserbereitung auf die Umwelt zu begrenzen. Um diese Auswirkungen zu beurteilen, gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden.
Was sich bei Modernisierung und Erneuerung im Bestand ändert
Für Bestandsgebäude bestehen einige Austausch- und Nachrüstpflichten, die Sie als Eigentümer grundsätzlich zu einem bestimmten Termin erfüllen müssen. Daneben gibt es so genannte "bedingte Anforderungen", die Sie nur beachten müssen, wenn Sie das Gebäude ohnehin modernisieren, wie z.B.:
Energieausweise
Für alle beheizten oder gekühlten Gebäude, die neu vermietet oder verkauft werden sollen, ist ein Energieausweis zwingend vorgeschrieben. Die Anforderungen an Energieausweise wurden zudem verschärft.
Weiterführende Links:
- Das neue Gebäudeenergiegesetz vom 1.11.2020
- Was steht im neuen Gebäudeenergiegesetz? Auskunft gibt die Verbraucherzentrale