Förderprogramme für effiziente Gebäude (BEG)

Beantragung der BEG-Förderung und Zuschüsse für effiziente Gebäude im Naubau und bei Bestandsimmobilien

 

 

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisherige Förderung der KfW


Hinweis zur Förderung der energieeffizienten Sanierung von Gebäuden

Stand: 05.04.2022

 

Ab dem 20.04.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.

Bei Wohngebäuden werden diese drei Effizienzhaus-Stufen gefördert:

  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro
  • Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
  • Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro

Weitere aktuelle und detailierte Informationen zur Förderung für Wohngebäude


Seit 2021 gab es für Hausbauer und Immobilienkäufer die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit der zweiten Stufe des neuen Fördersystems für energetische Sanierungen will die Bundesregierung einen Beitrag leisten, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Wer energetisch sanieren oder bauen möchte, profitiert nun von höheren Kreditsummen, höheren Zuschüssen und günstigen Zinsen. Je besser das Energieeffizienzniveau erreicht wird, desto höher fallen die Zuschüsse aus. Die Darlehenssummen sind je nach Programm und Energieeffizienz auf 60.000, 120.000 oder 150.000 Euro begrenzt. Zusätzlich fließen nach der Fertigstellung Tilgungszuschüsse von bis zu 50 Prozent direkt ins Darlehen und verkürzen damit die Kreditlaufzeit.

Die Förderungen im Neubau für ein Effizienzhaus

Förderung im Neubau Effizienzhaus nach BEG, präesetntiert von VERDE Immobilien

Begriffserklärung EE-Paket: Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbarer Energien. Der nach den Vorgaben des GEG berechnete Wärmebedarf des Effizienzhauses (Endenergiebedarf) muss bei einem EE-Paket zu einem Mindestanteil von 55 % durch die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

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Infoblatt zur Antragstellung zur Förderung von Effizienshäuser
BEG_Infoblatt zur Antragstellung BEG Woh
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Die Förderungen bei energetischer Sanierung von Bestandsgebäuden

Förderung bei energetischer Sanierung in Bestandsgebäuden nach BEG, präesetntiert von VERDE Immobilien

Das Nachhaltigkeitspaket (NH-Paket) kann bei der Sanierung im Bestand nur bei Nichtwohngebäuden angewandt werden!


Förderung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden

Fördergelder bei Renovierung im Altbau Dämmung, Anlagentechnik, Heizung, Solaranlagen, Gasbrennwert, präesetntiert von VERDE Immobilien

*außer Heizungstechnik

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Infoblatt zur Antragstellung zur Förderung von Einzelmassnahmen
BEG_Infoblatt zur Antragstellung BEG Woh
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Tilgungszuschüsse bei energetischen Einzelmaßnahmen

Tilgungszuschuss beim Austausch der Heizung, der Wärmedämmung samt Baubegleitung nach BEG, präesetntiert von VERDE Immobilien

Beispiel maximal förderfähige Kosten:

Sanierung Einzelmaßnahmen: max. 60.000 €/WE* (pro Antragsteller und Jahr)

Baubegleitung (Ein-/Zweifamilienhaus): max. 10.000 €/WE

Kreditsumme/Investitionskosten gesamt: max. 70.000 €/WE

 

Beispiel Tilgungszuschusshöhen: In der BEG können verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlich hohen Tilgungszuschüssen gefördert werden. In der Zusage wird in diesen Fällen ein Misch-Tilgungszuschuss bzw. Mischzuschuss ausgewiesen.

*WE steht für Wohnungseinheit



Downloads zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

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Merkblatt zum BEG
Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
BEG_Merkblatt foerderfaehige Massnahmen
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