Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisherige Förderung der KfW
Hinweis zur Förderung der energieeffizienten Sanierung von Gebäuden
Stand: 05.04.2022
Ab dem 20.04.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Seit 2021 gab es für Hausbauer und Immobilienkäufer die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit der zweiten Stufe des neuen Fördersystems für energetische Sanierungen will die Bundesregierung einen Beitrag leisten, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Wer energetisch sanieren oder bauen möchte, profitiert nun von höheren Kreditsummen, höheren Zuschüssen und günstigen Zinsen. Je besser das Energieeffizienzniveau erreicht wird, desto höher fallen die Zuschüsse aus. Die Darlehenssummen sind je nach Programm und Energieeffizienz auf 60.000, 120.000 oder 150.000 Euro begrenzt. Zusätzlich fließen nach der Fertigstellung Tilgungszuschüsse von bis zu 50 Prozent direkt ins Darlehen und verkürzen damit die Kreditlaufzeit.
Begriffserklärung EE-Paket: Zusatzanforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbarer Energien. Der nach den Vorgaben des GEG berechnete Wärmebedarf des Effizienzhauses (Endenergiebedarf) muss bei einem EE-Paket zu einem Mindestanteil von 55 % durch die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Das Nachhaltigkeitspaket (NH-Paket) kann bei der Sanierung im Bestand nur bei Nichtwohngebäuden angewandt werden!
*außer Heizungstechnik
Beispiel maximal förderfähige Kosten:
Sanierung Einzelmaßnahmen: max. 60.000 €/WE* (pro Antragsteller und Jahr)
Baubegleitung (Ein-/Zweifamilienhaus): max. 10.000 €/WE
Kreditsumme/Investitionskosten gesamt: max. 70.000 €/WE
Beispiel Tilgungszuschusshöhen: In der BEG können verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlich hohen Tilgungszuschüssen gefördert werden. In der Zusage wird in diesen Fällen ein Misch-Tilgungszuschuss bzw. Mischzuschuss ausgewiesen.
*WE steht für Wohnungseinheit
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude nach BEG
- BAFA-Förderprogramme im Überblick
Downloads zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)