WANN IST EINE MIETERHÖHUNG RECHTENS?

Mieterhöhung, Mieterhöhungsverlangen richtig formulieren und prüfen, präsentiert von VERDE Immobilien e.K.

Eine Mieterhöhung ist in Deutschland an enge Rechtsvorschriften gebunden. Grundsätzlich darf ein Vermieter einer freifinanzierten Wohnung (nicht bei Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung) während der Mietdauer eine Mieterhöhung verlangen, wenn die Miete innerhalb der letzten 15 Monate nicht erhöht wurde und die bisherige Kaltmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete (qualifizierter Mietspiegel) liegt. Zudem sind im Mieterhöhungsverlangen die Kappungsgrenzen und einige wichtige Fristen zu beachten. Sofern hier Fehler gemacht werden, ist die geforderte Mieterhöhung unwirksam und darf vom Mieter abgelehnt werden!

Wir stellen immer wieder fest, dass viele Mieter Mieterhöhungen einfach akzeptieren, obwohl diese vom Vermieter nicht richtig gefordert bzw. mit Formfehlern gestellt wurden. Auf der anderen Seite erleben wir Fälle, in denen Vermieter mit Mieter nicht richtig kommunizieren, in denen Rechtsstreitigkeiten die Folge sind und mehr Schaden als Nutzen für beide Seiten entstehen. Diese wären mit richtigem Verhalten und kommunizieren, der richtigen Auswahl des geeigneten Mieters, einem rechtssicheren und aktuellen Mietvertrag, einer ausführlichen und korrekten Nebenkostenabrechnung und dem richtigen Abwägen zwischen langfristigen Mieterträgen und angemessener Miete erst gar nicht entstanden.

Hier verstehen wir uns als kommunikatives Bindeglied zwischen Vermieter- und Mieterseite. Durch eine stetige Weiterbildung und absolvierten Rechtsseminaren versichern wir Ihnen unsere Kompetenz!

Sie sind Mieter und haben eine Mieterhöhung erhalten?

Prüfen Sie zuerst folgende Punkte:

  • Die Mieterhöhung sollten Sie schriftlich erhalten haben
  • Diese darf erst nach einigen Monaten in Kraft treten (richtige Fristen beachten)
  • Es wird im Mieterhöhungsverlangen begründet, warum die Miete erhöht wird (z.B. gestiegene Vergleichsmiete, Indexmiete war vereinbart und wird nun angepasst, erfolgte Modernisierung)
  • Sie werden aufgefordert, der Mieterhöhung bis zu einer bestimmten Frist (in der Regel 3 Monate) zuzustimmen

Ob eine Mieterhöhung rechtens ist, können Sie von einem Anwalt für Mietrecht, dem örtlichen Mieterschutzbund oder von uns prüfen lassen!

Download
Mieter Checkliste zum Thema Mieterhöhung
Checkliste Mieter_Mieterhöhung.pdf
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Sie sind Vermieter und beabsichtigen eine Mieterhöhung zu verlangen?

Prüfen Sie zuerst folgende Punkte:

  • Wie viele Monate sind vergangen, seit Sie die letzte Mieterhöhung durchgeführt haben?
  • Wurden während der Mietdauer Modernisierungen am Haus oder in der Wohnung durchgeführt?
  • Wurde bereits im Mietvertrag eine Staffelmiete oder eine Indexmiete vereinbart?
  • Ist die Kaltmiete pro Quadratmeter niedriger als im qualifizierten Mietspiegel?

Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Mieterhöhung verlangt und wie diese rechtssicher formuliert werden kann!

Download
Vermieter Checkliste zum Thema Mieterhöhung
Checkliste Vermieter_Mieterhöhung.pdf
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Beratung vor der geplanten Mieterhöhung

Gerne beraten wir Sie, wann eine Mieterhöhung angemessen und rechtens ist!

 

Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Zur Mietrechtsberatung: Tel. (0 72 31)  45 98 10 oder schriftlich unter >>