Eine Mieterhöhung ist in Deutschland an enge Rechtsvorschriften gebunden. Grundsätzlich darf ein Vermieter einer freifinanzierten Wohnung (nicht bei Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung) während der Mietdauer eine Mieterhöhung verlangen, wenn die Miete innerhalb der letzten 15 Monate nicht erhöht wurde und die bisherige Kaltmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete (qualifizierter Mietspiegel) liegt. Zudem sind im Mieterhöhungsverlangen die Kappungsgrenzen und einige wichtige Fristen zu beachten. Sofern hier Fehler gemacht werden, ist die geforderte Mieterhöhung unwirksam und darf vom Mieter abgelehnt werden!
Wir stellen immer wieder fest, dass viele Mieter Mieterhöhungen einfach akzeptieren, obwohl diese vom Vermieter nicht richtig gefordert bzw. mit Formfehlern gestellt wurden. Auf der anderen Seite erleben wir Fälle, in denen Vermieter mit Mieter nicht richtig kommunizieren, in denen Rechtsstreitigkeiten die Folge sind und mehr Schaden als Nutzen für beide Seiten entstehen. Diese wären mit richtigem Verhalten und kommunizieren, der richtigen Auswahl des geeigneten Mieters, einem rechtssicheren und aktuellen Mietvertrag, einer ausführlichen und korrekten Nebenkostenabrechnung und dem richtigen Abwägen zwischen langfristigen Mieterträgen und angemessener Miete erst gar nicht entstanden.
Hier verstehen wir uns als kommunikatives Bindeglied zwischen Vermieter- und Mieterseite. Durch eine stetige Weiterbildung und absolvierten Rechtsseminaren versichern wir Ihnen unsere Kompetenz!
Prüfen Sie zuerst folgende Punkte:
Ob eine Mieterhöhung rechtens ist, können Sie von einem Anwalt für Mietrecht, dem örtlichen Mieterschutzbund oder von uns prüfen lassen!
Prüfen Sie zuerst folgende Punkte:
Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Mieterhöhung verlangt und wie diese rechtssicher formuliert werden kann!
Weitere Bezugs- und Informationsquellen zum Thema Mieterhöhung:
- Mieterhöhung erklärt durch den deutschen Mieterbund
- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Rechtsvorschrift §558 BGB
Gerne beraten wir Sie, wann eine Mieterhöhung angemessen und rechtens ist!
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Zur Mietrechtsberatung: Tel. (0 72 31) 45 98 10 oder schriftlich unter >>