Am 23. Dez 2020 trat das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft. Der Kern der Regelung besteht darin, dass Verkäufer und Käufer eine Provision in selber Höhe zahlen, wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrags kommt. Der Gesetzgeber hat zudem ein Textformerfordernis bei Maklerverträgen eingeführt, um den Maklervertrag für Verkäufer und Käufer rechtsicherer und transparenter zu gestalten. Das bedeutet nun für Sie als Kaufinteressent:
Wir haben beim EMail-Versand unserer Immobilienangebote die erfoderlichen Gesetzesänderungen einfach und verständlich in einem Onlineformular für Sie eingearbeitet, so dass Sie wie gewohnt unsere Exposés bequem und unkompliziert von unserem Server herunterladen können!
Unter dem nachfolgenden Link können Sie die zusammenfassende Dokumention "Neuregelung der Maklerprovision" unseres Immobilienverbands IVD herunterladen:
Weitergehende Informationen zur Neuregelung der Maklerprovision: https://www.ivd24immobilien.de/maklerprovision/