Neue Energieausweispflichten ab Mai 2026

22.01.2026

Neue Energieausweispflichten ab 2026, präsentiert von VERDE Immobilien

Ab Mai 2026 gelten in der EU neue Regeln für Energieausweise von Gebäuden.

Eine einheitliche Skala von A bis G ersetzt die bisherige Einstufung und macht die Energieeffizienz leichter vergleichbar! Gleichzeitig wird der Energieausweis in mehr Fällen verpflichtend, etwa bei Mietvertragsverlängerungen oder größeren Sanierungen. Ziel der neuen Vorgaben ist mehr Transparenz und bessere Orientierung für Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Miet- und Kaufinteressierte.

Einheitliche Energieeffiziensskala A bis G im neuen Energieausweis

Ab Mai 2026 gelten in der gesamten EU neue Vorgaben für Energieausweise von Gebäuden. Dann wird die Energieeffizienz nicht mehr auf einer Skala von A+ bis H, sondern einheitlich von A bis G dargestellt. Die neue Energieeffizienzskala für Gebäude, die ab Mai 2026 gilt, reicht von A-G. A steht für die höchste Effizienz (z. B. Nullemissionsgebäude), G steht für die energetisch schlechteste Gruppe im Gebäudebestand. Diese Skala ist europaweit harmonisiert und soll für eine bessere Vergleichbarkeit sorgen. Damit orientiert sich die Bewertung künftig an der bekannten Kennzeichnung von Haushaltsgeräten, wie Staubsauger, Waschmaschine oder Wohngebäude. Dieselbe Energieeffizienzskala erleichtert künftig den Vergleich und die Einordnung.

Verpflichtend wird der Energieausweis jetzt auch bei der Verlängerung von Mietverträgen

Energieausweise werden künftig nicht nur beim Verkauf oder bei der Neuvermietung vorgeschrieben sein, sondern auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, nach größeren Renovierungen sowie für zahlreiche öffentliche Gebäude. Grundlage dafür ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD). Alle Mitgliedstaaten müssen diese Vorgaben spätestens bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.

Die neue Skala erleichert Verbrauchern die Einordnung des Energieverbrauchs

Da Energieausweise eine Laufzeit von zehn Jahren haben, werden auch nach Mai 2026 noch Ausweise mit der bisherigen Skala von A+ bis H im Umlauf sein. Neu ausgestellte Ausweise verwenden jedoch ausschließlich die aktualisierte Skala von A bis G.

- Klasse A ist ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten

- Klasse G bildet die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands eines Landes ab

- Die übrigen Gebäude werden in etwa gleich großen Anteilen den Klassen B bis F zugeordnet

Die konkreten Schwellenwerte legen die einzelnen Mitgliedstaaten innerhalb der EU-Vorgaben selbst fest. Dadurch können sich die Einstufungen von Land zu Land unterscheiden. Einheitlich bleibt jedoch die Farbskala: Rot steht für energetisch ungünstige Gebäude, Grün kennzeichnet einen sehr guten energetischen Zustand.

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Quelle: Energie-Experten.org, 22.01.2026