Die ersten Energieausweise werden 2018 ungueltig

19.02.2018

Gültigkeit Energieausweis, Energiepass, präsentiert von VERDE Immobilien

Die ersten Energieausweise für Wohngebäude werden 2018 ungültig. Betroffen sind Gebäude, die vor 1966 gebaut wurden und Immobilien, die nach dem 1. Oktober 2007 errichtet bzw. modernisiert wurden.

 

 

 

Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Da seit Mitte 2008 die ersten Energieausweise ausgestellt wurden, verlieren diese Dokumente 2018 - ganz genau im Juli 2018 - Ihre Gültigkeit. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Hausbesitzer sollten daher Ihre Energieausweise unbedingt überprüfen und gegebenenfalls eine Erneuerung veranlassen.

Wenn die entsprechenden Immobilien verkauft, vermietet oder verpachtet werden, haben Käufer, Mieter und Pächter einen Anspruch darauf, über den Energieausweis Informationen über den Energieverbrauch und den energetischen Zustand des Gebäudes zu bekommen. Das gilt auch bei Nicht-Wohngebäuden. Ein zertifizierter Energieausweis muss einem Interessenten spätestens zur Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Hat ein Verkäufer/Vermieter keinen oder einen ungültigen Ausweis, muss nach Angaben des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung, 19.02.2018

 

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