Die jetzige Grundsteuer ist verfassungswidrig. Eine Neuregelung steht bis 2019 an.

10.04.2018

Grundsteuer muss neu geregelt werden, präsentiert von VERDE Immobilien

Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Grundsteuer und erklärt sie nun als verfassungswidrig. Auch in Baden-Württemberg müssen nun viele Wohnungen und Häuser neu bewertet werden.

 

 

 

 

Berlin – Beanstandet wurde die von den Finanzämter ungleiche Bewertung bei der Grundsteuer. Betroffen ist das gesamte Bundesgebiet. Nicht nur die Bemessungsgrundlagen für Ost und West weichen voneinander ab, sondern auch die Grundsteuerbescheide für westdeutsche Immobilien. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied über Fälle in den alten Ländern, die dem Gericht vorgelegt worden sind. Aus dem Urteil geht aber hervor, dass es zu steuerlichen Verzerrungen auch in den neuen Ländern kommt. So gehört es zum Alltag in den Finanzämtern, dass Besitzer einer neuen Eigentumswohnung nicht selten mehr Grundsteuer berappen müssen als der Eigentümer eines alten Hauses in derselben Stadt. Das Gesetz, das diese Ungleichbehandlung vorsieht, ist vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.

Betroffen sind Eigentümer und Mieter gleichermaßen. Die Grundsteuer wird auf die Nebenkosten bei der Miete umgelegt, sodass eine Erhöhung alle Bürger treffen würde. Dass die Grundsteuer in vielen Fällen steigen dürfte, steht außer Frage. Weil die Grundlagen der Besteuerung hoffnungslos veraltet sind, ist absehbar, dass die Steuer steigt. Die Bundesregierung muss erst ihre Hausaufgaben machen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass bis Ende 2019 ein neues Gesetz vorgelegt wird. Das Gericht zeigt sich zugleich großzügig, denn bis Ende 2024 dürfen die heutigen Regeln übergangsweise bestehen bleiben. Das nehmen Bund und Länder mit Erleichterung auf. Schließlich müssen in den nächsten Jahren 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden – allein in Baden-Württemberg sind es 5,5 Millionen Wohnungen und Häuser. Bei der mündlichen Anhörung in Karlsruhe machten Bund und Länder geltend, dass es zehn Jahre dauert, bis alle Grundstücke neu bewertet sind. So viel Zeit hat die Politik jetzt nicht. Bund und Länder werden daher prüfen, ob sie ein vereinfachtes Verfahren zur Wertermittlung finden. Dies lässt das Verfassungsgericht ausdrücklich zu.

Quelle: Stuttgarter Zeitung, 10.04.2018

 

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