04.06.2020
Aufgrund eines Formfehlers musste die Mietpreisbremse neu geregelt werden. Nun tritt am 4. Juni 2020 die neugeregelte Mietpreisbremse in Kraft
Die neu geregelte Mietpreisbremse ist am 4. Juni 2020 in Kraft getreten. In der Folge darf die Miete in 89 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg mit angespannten Wohnungsmärkten zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Ausgenommen sind nach wie vor Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
Die Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten, die sogenannte „Gebietskulisse“ der Verordnung, wurden in einem aufwändigen Verfahren nach landesweit einheitlichen Kriterien
gutachterlich ermittelt. Dazu hatte ein Gutachterbüro umfangreiche Daten aller 1.101 Städte und Gemeinden erhoben und anhand von fünf Indikatoren ausgewertet.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister Kraut (CDU) teilte dazu mit: "Die Mietpreisbremse setzt dort an, wo die Steigerung am gravierensten ist: bei den Neuvertragsmieten." Die neue Mietpreisbremse umfasst deutlich mehr Städte und Kommunen als die vorangegangene Verordnung, die von einem Gericht wegen eines Formfehlers für unwirksam erklärt worden war.
Weitere ausführliche Informationen zur neugeregelten Mietpreisbremse finden Sie in unserer Rubrik "Ratgeber/Mietpreisbremse".