Wer das neue Baukindergeld bekommt und wie es beantragt wird

18.09.2018

Baukindergeld kann seit 18. Sept 2018 beantragt werden, präsentiert von VERDE Immobilien

Von heute an lässt sich die Förderung beantragen. Ein Überblick zu den wichtigsten Fragen.

Wer bekommt das Baukindergeld?

Jeder, der Eigentümer oder Teileiteigentümer (min. 50% Anteil) von selbstgenutztem Wohnraum ist oder dies bald wird. Wer den Antrag stellt, muss einen Anspruch auf Kindergeld haben "oder mit kindergeldberechtigten Personen in einem Haushalt leben", wie es auf einem Merkblatt der KfW heißt. Im Haushalt muss mindestens 1 Kind leben, das noch keine 18 Jahre alt ist und für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die staatliche Leistung gibt es aber nur, wenn das Einkommen der Antragsteller nicht zu hoch ist.

 

Wie hoch ist das Baukindergeld und wie lange erhält man es?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von max. 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

 

Wieviel darf man verdienen, um das Baukindergeld zu bekommen?

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen (nicht Bruttoeinkommen) darf bei einer Familie max. 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind unter 18 Jahren betragen. Bei 2 Kindern wäre somit die Einkommensgrenze bei 105.000 Euro. Maßgeblich bei der Berechnung des Haushaltseinkommens ist "der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang", heißt es bei der KfW. Beispiel: Für einen Antrag im Jahr 2018 wird der Durchschnitt aus 2015 und 2016 gebildet. Nachzuweisen ist dies durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.

 

Wie beantragt man das Baukindergeld?

Der Antrag ist bei der staatlichen Förderbank KfW, und zwar ausschließlich online unter www.kfw.de/zuschussportal, zu stellen. Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug in die selbstgenutzte Immobilie gestellt werden.

 

Was genau wird gefördert?

Gefördert wird der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder Neubau, von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Ist die Immobilie bereits länger vorhanden, gibt es kein Geld. Das Baukindergeld lässt sich aber begrenzt rückwirkend beantragen. Dazu teilt die KfW mit: "Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist." Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten (Altbauten) müsse der notarielle Kaufvertrag ebenfalls in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.

 

Was passiert, wenn die Kinder nach der Antragstellung über 18 Jahre alt werden?

Dazu teilt ein Sprecher des zuständigen Bundesinnenministeriums mit: Werden die Kinder in den Folgejahren älter als 18 Jahre, "ist dies förderunschädlich. Das Baukindergeld wird weiter ausbezahlt."

 

Entfällt das Baukindergeld, wenn die Kinder nach der Antragstellung aus dem Haushalt ausziehen?

Hier bestätigt der Sprecher des Ministeriums: "Nein, das Baukindergeld wird weiter gezahlt."

 

Extra Tipp:

Zusätzlich zum Zuschuss können Sie bei klugem Einsatz in die Finanzierung sogar noch zusätzlich profitieren – und zwar indem Sie in nicht unerheblichem Maße Zinskosten einsparen und das Darlehen eher abbezahlen. Über lange Laufzeiten sind mehrere Tausend Euro Zinskostenersparnis möglich!

Welche Ersparnis möglich ist, zeigt folgendes Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern unter 18 nimmt einen Baukredit in Höhe von 200.000 Euro auf. Es handelt sich um ein Darlehen mit einer 15-jährigen Sollzinsbindung und mit einem effektiven Jahreszins von 1,80 Prozent. Die monatliche Kreditrate beträgt 1.000 Euro und die Anfangstilgung beläuft sich auf 4,2 Prozent pro Jahr. Mit einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro liegt die Familie unter der festgelegten Einkommensgrenze und erhält ein jährliches Baukindergeld in Höhe von 2.400 Euro. Das Baukindergeld wird als jährliche Sondertilgungszahlung verwendet. Ohne das Baukindergeld würde die Familie über die gesamte Laufzeit rund 35.500 Euro an Zinszahlungen leisten. Durch den Zuschuss des Baukindergeldes belaufen sich die Zinsen nur auf rund 31.000 Euro, sie hätten also über 4.000 Euro Zinskosten gespart!

Am Ende der 15-jährigen Laufzeit wären ohne Baukindergeld rund 144.500 Euro getilgt, mit Baukindergeld rund 173.000 Euro. Das bedeutet, dass die Familie durch das Baukindergeld eine deutlich geringere Restschuld hätte. Wenn sie dafür einen Anschlusskredit zu gleichbleibenden Zinsen aufnehmen würde, wäre das Darlehen insgesamt mehr als zwei Jahre vorher abbezahlt.

 

Aktuelle Informationen zum Baukindergeld finden Sie hier

 

Quelle: www.sueddeutsche.de, 18.09.2018

Download
Merkblatt "Baukindergeld" der KFW
Erklärung zum Baukindergeld, dass seit 18. September 2018 beantragt werden kann.
Baukindergeld_September_2018.pdf
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